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Die Urgesellschaft

Morgan, L.H. 1987: Die Urgesellschaft, Stuttgart (engl. Orig. 1871), Kap. 1, 3-15

S.3

1. gentil und gesellschaftlich, ergibt eine Gesellschaft (societas) gründet sich auf Personen und Gentilismus

2. politisch, ergibt einen Staat (civitas) – gründet sich auf Landgebiet und Privateigentum

1. Lebensunterhalt – Produktion hat durch Reihe von Handwerken, die mehr oder minder direkt mit Erfindungen und Entdeckungen zusammenhängen zugenommen

2. Gesellschaftsordnung – Ursprung in Organisation nach Gentes im Zustand der Wildheit, Entwicklung bis zur politischen Gesellschaft Im Römischen Reich wurde das Wort gens (Plural gentes) als Bezeichnung für eine Sippe, eine Gruppe von Familien, benutzt, die im Glauben an einen gemeinsamen Ahnen den gleichen Namen (das Nomen) trugen. In den römischen Namenskonventionen war der zweite Namensbestandteil der Name der gens, zu der die Person gehörte.

3. Sprache – von Gebärden- und Zeichensprache zur artikulierten Sprache

S.5

4. Familie – Stadien der Entwicklung in Systemen der Blutsverwandtschaft und Verschwägerung und Heiratsregeln zu finden

5. Religion – keine vollkommenen Erklärungen möglich

6. Häusliches Leben und Baukunst – Entwicklung von Hütte des Wilden durch Gemeindehäuser der Barbaren bis zum Einzelfamilienhaus der Zivilisation → ziemlich vollständige Illustration möglich

7. Eigentum – Eigentumsidee kennzeichnet den Beginn der Zivilisation

S.6

1. wird auf Personen und rein persönliche Beziehungen begründet und kann als Gesellschaft (societas) bezeichnet werden; Gens ist die Einheit dieser Organisation, aus ihr gehen in einander folgenden Stadien in der ersten Periode des Völkerlebens die Pyratrie (???), der Stamm und Bund von Stämmen, welcher ein Volk oder eine Nation (populus) bildet, hervor; in späterer Periode trat Verschmelzung von Stämmen auf gemeinsamen Gebiet zu einer Nation an die Stelle eines Bundes

2. gründet sich auf Landgebiet und Privateigentum, kann als Staat (civitas) bezeichnet werden; Stadtgemeinde oder Stadtbezirk mit genau verzeichneten und abgesteckten Grenzmarken und dem darin enthaltenen Eigentum = Grundlage/Einheit des Staates; politische Gesellschaft ist das Resultat, diese ist nach Landgebieten organisiert, ihr Verhältnis zu Eigentum und Personen wird durch deren örtliche Beziehungen bestimmt; aufeinander folgende Stadien sind: Stadtgemeinde/Stadtbezirk → Kanton/ Provinz → nationales Landgebiet/Territorium

S.7